Häufige Fragen
Organisatorische Rahmenbedingungen
- Um was für einen Freiwilligendienst handelt es sich in rechtlicher Hinsicht?
-
Seit einigen Jahren wird der Deutschland-Freiwilligendienst bei SHL rechtlich als Bundesfreiwilligendienst (BFD) durchgeführt. Alle damit verbundenen Bestimmungen sind Teil der vor Beginn geschlossenen Vereinbarungen zwischen dir, SHL und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
- Welche Kosten werden von SHL übernommen?
-
SHL-Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld von 392 Euro sowie eine zusätzliche Taschengeldzahlung in gleicher Höhe nach Ende des Dienstes. Des Weiteren stellt SHL in Neumünster und Lübeck Wohnungen für die Freiwilligen unentgeltlich zur Verfügung. I.d.R. sind alle Freiwilligen weiterhin kindergeldberechtigt. Für die Zeit des Dienstes erhalten SHL-Freiwillige außerdem eine Bahncard 50 und Jobticket.
- Wie werde ich auf den Freiwilligendienst vorbereitet?
-
Ein paar Monate vorher findet für alle SHL-Freiwilligen das Onboarding-Seminar in Berlin statt. Hier haben die Freiwilligen sowohl die Möglichkeit, sich untereinander kennenzulernen, als auch sich mit der Arbeit von SHL in Deutschland und unseren Projektregionen auseinanderzusetzen. Außerdem gibt es hier ausreichend Zeit, um organisatorische und administrative Fragen im direkten Gespräch zu klären.
Vor Beginn ihrer Dienstzeit nehmen alle Freiwilligen dann an einem siebentägigen Vorbereitungsseminar teil, bei dem sie auf den Freiwilligendienst mit SHL und die damit verbundenen Herausforderungen vorbereitet werden.
Nach Ende des Vorbereitungsseminars starten alle Deutschlandfreiwilligen in eine rund 4-wöchige Einarbeitungsphase. Während dieser werden alle Abläufe rund um die Arbeit in unseren Büros erklärt. Darüber hinaus lernen die Freiwilligen, begleitet durch den*die jew. Vorgänger*innen und die hauptamtlichen SHL-Kolleg*innen, die Arbeitsschwerpunkte eurer jew. Stelle kennen und werden in die Lage versetzt, euren Arbeitsbereich im folgenden Jahr eigenständig zu gestalten.
- Wer sind meine Ansprechpartner während des Freiwilligendienstes?
-
Als Ansprechpartner*innen während des Freiwilligendienstes stehen dir zur fachlichen Anleitung die Geschäftsführung und die Koordinator*innen des jew. Arbeitsbereiches, in dem deine Stelle angesiedelt ist, zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützen dich die Koordinatorin für Freiwilligendienste und die pädagogische Begleitkraft für die Freiwilligendienste während deines Freiwilligendienstes bei SHL und eventuell aufkommenden Schwierigkeiten oder Herausforderungen.
- Wie sind meine Arbeitszeiten?
-
In der Regel beträgt der Arbeitsumfang 40 Stunden pro Woche. Die tatsächlichen Arbeitszeiten können von diesem Mittelwert aber abweichen, da von Zeit zu Zeit Veranstaltungen auch an Wochenenden stattfinden und die Arbeitsbelastung über das Jahr hinweg etwas schwankt. Wochenendtage können später als Ausgleich frei genommen werden. Wichtig ist aber vor allem: Wir erwarten Einsatz für die Sache und nicht den Gedanken an eine Stechuhr.
- Wo wohne ich?
-
Die Unterkunft wird von SHL gestellt. Dafür stehen WGs in der Nähe der Büros zur Verfügung, in denen die Freiwilligen kostenlos zusammen wohnen können. Jeder Freiwillige hat sein eigenes Zimmer in der WG. Die Küche und das Bad werden gemeinsam genutzt.
- Wie bin ich versichert?
-
Der Bundesfreiwilligendienst ist eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, d.h. SHL (in Funktion des Arbeitgebers) führt für die Freiwilligen (Arbeitnehmer*innen) Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Daher ist jede*r Freiwilligendienstleistende verpflichtet, sich für den Zeitraum der Anstellung bei einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl zu versichern. Zudem schließt SHL eine Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.
Bewerbungs- und Auswahlprozess
- Wie bewerbe ich mich?
-
Bewerben kannst du dich ganz einfach über das Online-Bewerbungsformular (dieses findest du auf unserer Homepage unter Infos und Bewerbung). Nachdem wir deine Bewerbung angesehen haben, erhältst du zeitnah eine Rückmeldung von uns.
- Bis wann kann ich mich bewerben?
-
Für einen Freiwilligendienst ab dem Sommer 2024 sind keine Bewerbungen mehr möglich. Jedoch wird in Kürze die Bewerbung für den Freiwilligendienst 2025/26 freigeschaltet.
- Wann finden die Auswahlgespräche statt?
-
Die Auswahlgespräche finden für die frühe Bewerbungsrunde am 25.02.2024 und für die späte Runde am 18./19.05.2024 statt, voraussichtlich in Neumünster.
- Bewerbe ich mich für eine bestimmte Stelle?
-
Bei deiner Bewerbung im Online-Formular kannst du dich entweder auf mehrere Stellen bewerben oder direkt eine Stelle favorisieren. Du bewirbst dich allerdings nicht genau auf einen Freiwilligenplatz. Sollten wir dich für eine andere Stelle geeignet finden, schlagen wir dir diese vor. Die letztendliche Entscheidung, ob du diese annimmst, liegt aber selbstverständlich bei dir. Natürlich kannst du dich auch ohne besondere Präferenz auf eine einzelne Stelle bewerben. Wir überlegen dann mit dir gemeinsam, welche Stelle am besten zu dir passt.
- Welche Voraussetzungen muss ich für einen Freiwilligendienst erfüllen?
-
Als Freiwillige*r bei Schüler*innen Helfen Leben solltest du ein hohes Maß an Selbstständigkeit besitzen, da du deine Arbeit stets eigenständig organisierst. Du solltest auch teamfähig sein, denn du wirst ein Jahr lang mit fünf anderen Freiwilligen zusammenarbeiten und wohnen.
Weitere wichtige Eigenschaften sind zum Beispiel:
Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Selbstständigkeit, Kompromissbereitschaft und evtl. Seminarerfahrung sowie der Spaß an der Arbeit mit Jugendlichen, technisches Grundverständnis (Computer, Auto, usw.) sowie ein Führerschein Klasse B (bei Dienstbeginn – ist aber kein Muss). Daneben gibt es noch stellenspezifische Stärken und Fähigkeiten die man mitbringen sollte.
- Muss ich mich bereits bei SHL engagiert haben?
-
Sicherlich ist es für dich hilfreich, wenn du dich bereits mit SHL auseinandergesetzt hast. Es ist aber ausdrücklich keine Bedingung bereits bei SHL aktiv gewesen zu sein.
- Ansprechpartner
-
Die aktuellen Freiwilligen im Büro Neumünster stehen bei Fragen rund um das FSJ bei SHL gern zur Verfügung.
Telefon: (04321) 48906-0. E-Mail-Adressen und weitere Kontaktdaten findest du hier.
Zu organisatorischen Fragen zum Freiwilligendienst und zum Bewerbungsverfahren kannst du dich gern an Julian, unsere Koordinatorin für Freiwilligendienste, wenden.
Sonstige Fragen
- Schaffe ich es, direkt im Anschluss an meinen Freiwilligendienst ein Studium aufzunehmen?
-
Ja, der Freiwilligendienst endet so, dass zum Wintersemester ein Studium begonnen werden kann. Einige Universitäten erkennen den Dienst als Praktikum an, wenn dies Studienvoraussetzung ist. Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet und anschließend nicht sofort einen Arbeitsplatz findet, hat – bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen – Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Zählt das FSJ als Wartesemester?
-
Ja. Die Zeit während des Freiwilligendienstes kann als Wartezeit angerechnet werden. Bei Bewerbung und Erhalt eines Studienplatzes vor oder während des Freiwilligendienstes kann der Studienantritt auf die Zeit nach dem Dienst verschoben werden. Genaue Informationen über die internen Bestimmungen der jeweiligen Hochschule sollten dennoch zusätzlich eingeholt werden.