Erlass zum Sozialen Tag in Schleswig-Holstein
Seit dem Schuljahr 2014/2015 hat das Bildungsministerium im Rahmen eines Erlasses Änderungen im Ablauf des Sozialen Tages angeordnet. Da es in der Vergangenheit einige Missverständnisse und Unklarheiten zu diesem Thema gab, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen für dich zusammengestellt.
Der Erlass allgemein
Der Erlass regelt die rechtliche Situation der Teilnehmer*innen am Sozialen Tag klar und ändert nichts an dem Grad der Verantwortung der einzelnen Beteiligten. Durch ein zusätzlich ausgefülltes Formular können schon im Vorhinein die Tätigkeit der Schüler*innen überprüft und mögliche Gefahren vorzeitig erkannt werden. Nach Aussage des Ministeriums begründet der Erlass keine neue Verantwortung der Schule oder der Lehrkräfte.
Was hat sich geändert?
Jeder*jede Schüler*in füllt ein zusätzliches Formular (steht unten zum Download bereit) über die Tätigkeit am Sozialen Tag aus. Dies geschieht analog mit der Arbeitsvereinbarung und muss von der Schule unterschrieben werden. Das Formular des Ministeriums verbleibt in der Schule.
Ferner sind der Beschäftigungsort und -zeitraum nun nach dem Alter gestaffelt.
Die Altersstaffelung
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Bis 12 Jahre
Bis zu zwei Stunden im familiären Bereich (unter Beaufsichtigung von nahen Verwandten auch im betrieblichen Bereich möglich) oder ohne zeitliche Begrenzung im schulischen Bereich
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13 Jahre
Bis zu drei Stunden im privaten oder betrieblichen Bereich oder ohne zeitliche Begrenzung im schulischen Bereich.
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Ab 14 Jahren
Bis zu acht Stunden in allen dem Alter angemessenen Bereichen
Downloads
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Formular zum Sozialen Tag
Dieses Formular muss, analog zur Arbeitsvereinbarung, von allen Schüler*innen ausgefüllt werden. Das Formular soll es ermöglichen, dass die Schule die Beaufsichtigung der Schüler*innen am Sozialen Tag gewährleistet werden kann, ohne dass jede Arbeitsstätte einzeln besucht werden muss. Stellvertretend für die Schule, muss eine berechtigte Person (Lehrkraft/Schulleitung/Sozialarbeiter*in etc.) das Formular auf Plausibilität prüfen und unterschreiben. Dabei ist die Erklärung der Arbeitsstelle Grundlage der Entscheidung. Es gilt der "gesunde Menschenverstand". Diese Person kann sich hierbei, nach Aussage des Ministeriums, grundsätzlich auf die Angaben und die Unterschrift der Arbeitgeber*innen verlassen. Bei Unsicherheit (wenn keine Angaben zur Tätigkeit am Sozialen Tag gemacht wurden) sollte der*die Arbeitgeber*in kurz zur Tätigkeit befragt werden.
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Originaltext des Erlasses
Dieses PDF ist ein Auszug aus dem offiziellen Dokumenten des Ministeriums aus dem Bereich der allgemeinen Verwaltungs- und Personalangelegenheiten. In dem Dokument sind die Rahmenbedingungen, welche vom Ministerium für den Sozialen Tag angeordnet wurden, detailliert beschrieben. Es enthält somit auch die neuen Regelungen für den Sozialen Tag in Schleswig-Holstein (neues Formular/ neue Altersbestimmungen).
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Erläuterungen des Ministeriums zum Erlass
Dieser Brief wurde vom Ministerium als offizielle Stellungnahme zum Erlass über den Sozialen Tag versendet. Unter anderem sichert das Ministerium zu, dass der Erlass keine neue Verantwortung der Schule oder der Lehrkräfte begründet. Des Weiteren wird erklärt, dass der Soziale Tag weiterhin eine schulische Veranstaltung ist und somit sichergestellt wird, dass die Schülerinnen und Schüler über die Unfallkasse Nord gesetzlich versichert sind.
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Pressemitteilung des Ministeriums zum Sozialen Tag
Diese Pressemitteilung wurde gemeinsam von der Landesvertretungen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, den Lehrkräfteverbänden, Gewerkschaften und Schulleiterinnen und Schulleiter sowie unserer Organisation und dem Ministerium versendet. Alle Parteien haben sich für einen gemeinsamen Sozialen Tag ausgesprochen. Des Weiteren wurde von allen Beteiligten ausdrücklich bestätigt, dass der Erlass in keiner Weise einen Hinderungsgrund für den Sozialen Tag darstellt.